22.09.2021

Abrechnung zahnärztlicher Leistungen nach der neuen PAR-Richtlinie

Systematische Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen

Am 1. Juli 2021 ist die neue PAR-Richtlinie in Kraft getreten. Die Abrechnung parodontologischer Leistungen in der GKV orientiert sich nunmehr am aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dazu sind neue Leistungen im Sachleistungskatalog der GKV aufgenommen und damit auch die „sprechende Zahnmedizin“ sowie die unterstützen-de Parodontitistherapie als Langzeittherapie im BEMA verankert.

Diese Neuregelungen haben erhebliche Änderungen mit sich gebracht und möglicherweise für Umstrukturierungen in den Abläufen Ihres Prophylaxe- und PAR-Konzeptes gesorgt. Vielleicht haben Sie es auch „ruhig angehen lassen“ und möchten sich jetzt umfassend über alle Neuerungen und Änderungen der PAR-Richtlinie und BEMA-Gebührennummern informieren und Ihr bestehendes Prophylaxe- und PAR-Konzept einem Status-Quo unterziehen.

Wir geben Ihnen eine aktuelle Zusammenfassung aller Änderungen und deren Auswirkungen auf Leistungsabrech-nung, Dokumentationen, Zeitintervalle, Fristen, Abläufe sowie auf die Vereinbarung und Abrechnung möglicher
außervertraglicher Leistungen innerhalb der PAR-Behandlungsstrecke. Sie erhalten alle relevanten Informationen, um die neue PAR-Behandlungsstrecke zielgerichtet in der Patientenbehandlung umzusetzen. Eine konzeptionelle Umsetzung schafft dabei nicht nur die Basis für eine erfolgreiche Patientenbehandlung und -bindung, sondern sichert auch den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Zahnarztpraxis.



Kursschwerpunkte
  • Inhalte der neuen PAR-Richtlinie
  • Neue Vordrucke und Ausfüllhinweise
  • Abrechnung der (alten) und neuen BEMA-Gebührennummern richtlinienkonform anhand der Behandlungsstrecke mit Leistungsbeschreibungen, Abrechnungsbestimmungen und Ausschlüssen
    • Untersuchung und Feststellung von Anzeichen einer parodontalen Erkrankung
    • Parodontaler Basisbefund, Diagnose, Prognose, Therapieplanung inklusive Dokumentation
    • Parodontologisches Aufklärungsgespräch und patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung
    • Antiinfektiöse Therapie mit ggf. adjuvanter Antibiotikatherapie
    • Befundevaluation und ggf. chirurgische Parodontaltherapie
    • Unterstützende Parodontitistherapie unter Berücksichtigung der Grad-Einstufung und neu eingeführten Fristen
  • Im Spagat zwischen BEMA und GOZ: Außervertragliche Leistungen entlang der Behandlungsstrecke
    • Mögliche privat zu vereinbarende und abrechnungsfähige Leistungen
  • Kurze Gegenüberstellung einer Auswahl an parodontologischen Leistungen nach BEMA und GOZ: Leistungsinhalte, Besonderheiten, Honorare
  • Angepasste BEMA-Gebührennummern: Änderungen


Lernziele
  • Kennen und Anwenden der neuen PAR-Richtlinie
  • Hilfe bei der Strukturierung der Abläufe in der PAR-Therapie
  • Richtige Abrechnung sowie vollständige Dokumentation der zahnärztlichen Leistungen
Veranstaltungs-Nr.:
2999-22.09.2021-Bielefeld
Termin:
22.09.2021
Termindetails:
Mittwoch, 22. September 2021, 13.30 bis 17.30 Uhr
Fortbildungspunkte**:
5
Teilnahmegebühr:
169,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. pro Person und Kurs inkl. Skript (online) und Imbiss
**Die Veranstaltung entspricht den aktuellen Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung von KZBV, BZÄK und DGZMK und der Punktebewertung von Fortbildungen von BZÄK und DGZMK.