Neben den zahnärztlichen Leistungen, werden oft auch zahntechnische Leistungen - sogenannte Chairside-Leistungen - direkt am Behandlungsstuhl erbracht. Diese bleiben dennoch bei der Rechnungsstellung aus Unsicherheit oder ggf. Nichtkenntnis manchmal unberücksichtigt.
In diesem Online-Seminar wird neben den Grundlagen dargestellt, wann und welche Chairside-Leistungen berechnungsfähig sind. Erfahren Sie, wie Sie die Abrechnung von gleich- und andersartigen Zahnersatzversorgungen, außervertraglichen Leistungen und Privatleistungen verbessern können.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://univiva.de/courses/3170bf18-6509-484e-9ded-3f0b729b423e
Kursschwerpunkte
- Was sind Chairside-Leistungen?
- Welche Leistungsverzeichnisse werden zur Abrechnung herangezogen?
- Wie werden Chairside-Leistungen kalkuliert?
- Muss Umsatzsteuer ausgewiesen werden und wenn ja, in welcher Höhe?
- Neben welchem BEMA- und GOZ-Leistungen dürfen Chairside-Leistungen berechnet werden?
- Ausgewählte Abrechnungsbeispiele