Seit 01.07.21 gilt die neue PAR-Richtlinie. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen viele neue Leistungen, der Patient profitiert von einer umfangreichen Vor- und Nachtherapie. Für die Praxis bedeutet dies eine neue Strukturierung der PAR-Therapie, dies betrifft sowohl die Prophylaxe-Mitarbeiter*innen als auch die Verwaltungsangestellten.
Sie werden informiert über alle relevanten Inhalte der neuen Richtlinie und welche Auswirkungen diese mit sich bringt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://fortbildungen.univiva.de/courses/f0be9c08-9f6b-4a7a-8e99-eed3e34fd621
Kursschwerpunkte
- Richtlinie des G-BA
- Inhalte der einzelnen Paragrafen
- Neue Abrechnungspositionen der PAR-Therapie für GKV-Patienten
- Was ist als "Wunschleistung" künftig möglich?
- Beispiele aus dem Praxisalltag
- usw.