25.11.2020

Prophylaxe- und PAR-Abrechnung

Im Spagat zwischen BEMA und GOZ


Prophylaxe - fast jede Zahnarztpraxis benutzt diesen Begriff täglich als Synonym in Verbindung mit den Terminvereinbarungen für die Professionelle Zahnreinigung. Doch unter Prophylaxe werden weitaus mehr Maßnahmen, als nur die PZR verstanden. Dazu gehören neben einer vollständigen Diagnostik und Befundung auch die darauf entsprechend abgestimmten Therapien und die Reevaluation. Die Abrechnung parodontologischer Leistungen orientiert sich derzeit an einer Behandlungsrichtlinie aus dem Jahr 2006. Die Weiterentwicklung der Medizin macht die Abrechnung dieser Leistungen spannend. Wer befundbezogen und wirtschaftlich behandeln und abrechnen will, muss die Grenzen der Kassenabrechnung kennen und anwenden können. Ein durchdachtes Prophylaxe- und PAR-Konzept schafft daher nicht nur die Basis für eine erfolgreiche Patientenbindung, sondern sichert auch den wirtschaftlichen Erfolg einer Zahnarztpraxis.

Dieses Seminar behandelt die Abrechnung von prophylaktischen Leistungen und parodontologischen Leistungen, sowie unmittelbaren Begleit- und Folgeleistungen unter Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien der kassenzahnärztlichen Abrechnung und der Behandlungsabläufe. Es zeigt auf, wann notwendige außervertragliche Leistungen vereinbart und erbracht werden müssen und wie diese dokumentiert und abgerechnet werden.

Kursschwerpunkte
  • Gesetzliche Grundlagen, GKV-Behandlungsrichtlinien
  • Privatvereinbarung und Honorarvereinbarung
  • Individualprophylaktische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen, prophylaktische Leistungen bei Erwachsenen und präventive Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
  • Aktuelles Geschehen im Rahmen der Parodontitistherapie: Mögliche Beanstandungen durch Krankenkassen und KZV
  • Gegenüberstellung parodontologischer Leistungen nach BEMA und GOZ
  • Diagnostik, Untersuchung, Beratung, Begleitleistungen, Maßnahmen der Vorbehandlung, Maßnahmen zur
    Sicherung des Behandlungserfolges und nachhaltige Therapiekonzepte
  • Analogleistungen, Abrechnung des Einsatzes eines Lasers bei - oder während - der PAR-Therapie
Lernziel
  • Richtige Abrechnung von prophylaktischen Leistungen und Leistungen der Parodontitistherapie unter Einhaltung der GKV-Richtlinien
Nutzen
  • Vollständige und korrekte Planung und Abrechnung Ihrer erbrachten Leistungen
Veranstaltungs-Nr.:
2999-25.11.2020-Leipzig
Termin:
25.11.2020
Termindetails:
Mittwoch, 25. November 2020, 13.00-18.00 Uhr
Fortbildungspunkte**:
6
Teilnahmegebühr:
169,00 €/201,11 € zzgl./inkl. gesetzl. MwSt. pro Person, inkl. Skript (online) und Imbiss.
**Die Veranstaltung entspricht den aktuellen Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung von KZBV, BZÄK und DGZMK und der Punktebewertung von Fortbildungen von BZÄK und DGZMK.